Das neue Forum von KLIMA e. V. befindet sich weitestgehend noch in einem Dornröschenschlaf und wartet auf Besucher, die das Hindernis der Registrierung überwinden. Wegen Datenüberlastung musste das alte KLIMA-Forum geschlossen werden. Viele wertvolle Beiträge, die dort eingebracht worden sind, sollen nach und nach mit Kommentierung wieder aufgenommen werden. Wir bitten um erneute Registrierung und hoffen, dass sich wieder eine rege Teilnahme entwickeln wird.
Von Mobbing betroffene Menschen leiden erfahrungsgemäß sehr darunter, sich nicht ernstgenommen zu fühlen. Deshalb legen sie zu Recht großen Wert darauf, Fakten und Beweise zur Unterstützung ihrer Sicht anzuführen. Wichtig erscheint mir aber der Hinweis darauf, dass sich auch jede Gegenseite im Recht fühlt und ihre Auffassung ebenfalls für begründet hält. Wer sich darüber im Klaren ist, dass die eingebrachten Streitpunkte in verschiedenen Foren viel über den emotionalen Zustand der Person erkennen lassen, die sich gerade äußert, wird verstehen, weshalb hier die folgende Aussage zitiert wird: "Sie nehmen für sich immer die Meinungsfreiheit in Anspruch, aber in Ihrem Forum lassen Sie keine Meinungsvielfalt zu, es gilt nur Ihre Meinung." Auch hierin kommt nur die subjektive Gewissheit einer einzelnen Person zum Ausdruck.
Bedenklich stimmen sollten All-Aussagen wie "immer", "ständig", "zwangsläufig", "nie" oder übertriebene Bezeichnungen wie "Meisterstück", "Vandalismus", "übelste Sorte". Zu Recht hat Prof. Leymann von Anfang an davor gewarnt, beraten zu wollen, solange man noch nicht die eigene Betroffenheit in den Griff bekommen hat. Die Idee, im Internet namentlich anprangern zu wollen, zeugt eher von hilfloser Wut als von kluger Überlegung. Im neuen KLIMA-Forum werden wir ein größeres Ausmaß an gegenseitigen Verunglimpfungen nicht zulassen.
Für KLIMA e. V. und alle Gleichgesinnten geht
es darum, als Multiplikatoren mit nachvollziehbaren Schlussfolgerungen
dafür zu werben, dass sich Arbeitgeber von Betroffenen nach entsprechender Aufklärung vermehrt zu
Antimobbing-Aktivitäten bereit finden. Die Begleitung durch KLIMA-Mitglieder hat sich in doppelter Hinsich bewährt. Die Betroffenen erfahren seelische Unterstützung und ihren Gegnern wird signalisiert, dass unfaire Attacken registriert werden.
Der Strafprozess, dessen Hintergrund unter dem Link www.vor-verurteilung.de
beleuchtet wurde, ist inzwischen, nachdem er durch Ablehnung des Richters wegen Verdachts der Befangenheit geplatzt war, inzwischen mit rechtskräftigem Freispruch beendet worden. Auf der Seite Vor-Verurteilung sind ausführliche Beschreibungen des abenteuerlichen Geschehens niedergelegt.
Der 15. Hamburger Workshop Konfliktlösung
in Betrieben: "Welche Chancen bieten Klärungsbeauftragte?" fand am 28. April 2012
im Gesundheitszentrum St. Pauli statt.
Es wurde herausgearbeitet, welche Aufgaben auf Klärungsbeauftragte zukommen und dass eine adäquate Schulung angeboten werden müsste.
Der 14. Hamburger Workshop Konfliktlösung
in Betrieben: "Anregungen zur menschlicheren Ausrichtung von
Arbeitgeberinteressen" fand am 12. - 13. März 2011
im Gesundheitszentrum St. Pauli statt.
Durch den Gedankenaustausch mit erfahrenen
Experten konnten Wege gefunden werden, wie sich Arbeitgeber
vor betrieblichen Fehleinschätzungen bewahren lassen.
13. Hamburger Workshop "Konfliktlösung inBetrieben: Pflege von Arbeitsplatzbeziehungen" am 26. - 28. März 2010 im Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE). Von Freitagnachmittag bis Sonntagvormttag wurde in drei Seminarräumen mithilfe der Open-Space-Methode ein Meinungsaustausch angeregt, wie Konflikte gelöst, die Kommunikation verbessert und die Vernetzung von Fachleuten vorangebracht werden kann. Auf einer (kostenpflichtigen) DVD können die Teilnehmer den Ablauf noch einmal nachvollziehen.
Historie Für kleine Betriebe gilt gleichermaßen wie für Großunternehmen der Grundsatz, dass ein gutes Betriebsklima und eine positive Einstellung der Beschäftigten zu ihrem Arbeitsumfeld den wirtschaftlichen Erfolg sichern hilft. Ungelöste Konflikte können zu Mobbing ausarten und die Qualität der Arbeit extrem beeinträchtigen. Besonders in Krankenhäusern werden Menschen als wichtigste Ressource angesehen. Aus diesem Grunde hat das UKE 1997 als eines der ersten Unternehmen bundesweit mit den Personalräten eine Dienstvereinbarung zur Bekämpfung von Mobbing geschlossen und den Mobbingexperten Professor Dr. Dr. Heinz Leymann mit der Einrichtung einer Anlaufstelle beauftragt. Während seiner Tätigkeit im UKE hat Leymann unter Berücksichtigung der Probleme einer vom Arbeitgeber bezahlten internen Anlaufstelle die Bildung einer externen Mobbinganlaufstelle angeregt. Im Juni 1998 wurde die Konfliktlösungsinitiative KLIMA e. V. gegründet, die mittlerweile über die Grenzen Hamburgs hinaus einen hervorragenden Ruf genießt. Dieser Verein unterstützt seit dem zweiten Hamburger Workshop "Erfahrungen mit Konfliktlösung in Betrieben", der 1999 in memoriam des viel zu früh verstorbenen Heinz Leymann durchgeführt wurde, die Organisation dieser jährlich stattfindenden Veranstaltung.
Die Vorlesungsreihe "Konflikt- und Motivationsforschung am Arbeitsplatz" wird im SS 2012 schwerpunktmäßig dem Thema "Mobbing-Abwehr: Zu spät ist fatal" gewidmet sein.
Das Bundesarbeitsgericht hat zum Thema Mobbing folgende Erklärung abgegeben: Pressemitteilung Nr. 77/07 Ansprüche wegen "Mobbing" Ein Oberarzt, der durch den Chefarzt seiner Abteilung in seiner fachlichen Qualifikation herabgewürdigt wird und deshalb psychisch erkrankt, hat gegen seinen Arbeitgeber Anspruch auf Schmerzensgeld. Die Entlassung des Chefarztes kann er im Regelfall nicht verlangen. Anspruch auf das Angebot eines gleichwertigen Arbeitsplatzes, an dem er nicht mehr den Weisungen des bisherigen Chefarztes untersteht, hat der Oberarzt nur dann, wenn ein solcher Arbeitsplatz in der Klinik vorhanden ist. Der Kläger ist seit Juli 1987 in der Klinik der Beklagten als Neurochirurg beschäftigt. Seit dem 1. Juli 1990 ist er Erster Oberarzt der Neurochirurgischen Abteilung, ab Anfang 2001 war er deren kommissarischer Leiter. Seine Bewerbung um die Chefarztstelle blieb erfolglos. Ab 1. Oktober 2001 bestellte die Beklagte einen externen Bewerber zum Chefarzt, von dem sich der Kläger seit Mai 2002 "gemobbt" fühlt. Ein von der Beklagten in die Wege geleitetes "Konfliktlösungsverfahren" blieb erfolglos. Von November 2003 bis Juli 2004 war der Kläger wegen einer psychischen Erkrankung arbeitsunfähig. Seit Oktober 2004 ist er erneut krank. Der Kläger verlangt, dass die Beklagte das Anstellungsverhältnis mit dem Chefarzt beendet, hilfsweise, dass sie ihm einen anderen gleichwertigen Arbeitsplatz anbietet, an dem er Weisungen des Chefarztes der Neurochirurgie nicht unterliegt. Außerdem verlangt er Schmerzensgeld. Er meint, die Beklagte hafte dafür, dass der Chefarzt sein Persönlichkeitsrecht verletzt habe. Die Beklagte bestreitet "Mobbinghandlungen" des Chefarztes. Sie habe alles in ihrer Macht Stehende getan, um das Verhältnis zwischen Kläger und Chefarzt zu entspannen. Eine andere adäquate Tätigkeit für den Kläger sei nicht vorhanden. Das Arbeitsgericht hat die Klage abgewiesen. Die Berufung des Klägers blieb erfolglos. Das Landesarbeitsgericht hat festgestellt, der Chefarzt habe "mobbingtypische Verhaltensweisen" gezeigt, die sowohl den zwischenmenschlichen Umgang als auch die Respektierung der Position des Klägers als Erster Oberarzt betroffen hätten. Dennoch hat es einen Schmerzensgeldanspruch verneint, weil der Chefarzt nicht habe erkennen können, dass der Kläger auf Grund der Auseinandersetzungen psychisch erkranken werde. Der Senat hat das Berufungsurteil aufgehoben und den Rechtsstreit an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen, da der Chefarzt die psychische Erkrankung des Klägers schuldhaft herbeigeführt habe. Für den Schmerzensgeldanspruch habe die Beklagte einzustehen, da der Chefarzt ihr Erfüllungsgehilfe sei. Über die Höhe des Schmerzensgeldes muss das Landesarbeitsgericht entscheiden. Auch ist noch zu prüfen, ob der Kläger unmittelbar Ansprüche gegen die Beklagte hat, weil diese möglicherweise ihre Verpflichtung verletzt hat, den Kläger vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen am Arbeitsplatz zu schützen. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25. Oktober 2007 - 8 AZR 593/06 - Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 6. März 2006 - 16 Sa 76/05 -