die gelegentlich neueren Aspekten weichen müssen. - Alle relevant erscheinenden Mitteilungen sollen aber in einem KLIMA-Archiv erhalten bleiben.
Zunächst ein Hinweis auf einschlägige Literatur:
Wer sich dafür interessiert, wie der Begriff Mobbing in Deutschland bekannt gemacht wurde, sollte auf den Klassiker von 1993 zurückgreifen, das rororo-Taschenbuch von Heinz Leymann: Mobbing - Psychoterror am Arbeitsplatz und wie man sich dagegen wehren kann.
In memoriam Heinz Leymann haben wir mit Unterstützung des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf bei Peter Lang, Europäischer Verlag der Wissenschaften, 2003 ein Kompendium herausgegeben: Gerd Arentewicz, Alfred Fleissner (Hrsg.): Arbeitsplatzkonflikte - Mobbing als Psychoterror am Arbeitsplatz. Ursachen, Folgen und Formen der Hilfe. Dieses Werk ist inzwischen vergriffen.
Im Lit-Verlag erschien 2005 von Dieter Struck, Alfred Fleissner: Die 45 Mobbing-Antworten - Ein Leitfaden für Betroffene, Arbeitgeber, Betriebs- und Personalräte sowie sonstige Interessenvertreter und Berater.
Im Hinblick auf ein noch wenig beachtetes Risiko, in der Schule und im Internet prägende Mobbing-Erfahrungen zu machen, erschien im Herbst 2009 das Buch von Gerd Arentewicz, Alfred Fleissner und Dieter Struck: "Mobbing: Psychoterror am Arbeitsplatz, in der Schule und im Internet - Tipps und Hilfsangebote" im Ellert & Richter Verlag.
Selbstverständlich gibt es längst eine unüberschaubare Zahl von Veröffentlichungen zu Mobbing-Sachverhalten, und jede betroffene Person könnte ihre eigene Geschichte ausführlich beschreiben. Wir empfehlen durchaus, zur Verarbeitung des Erlebten einen Roman zu verfassen. Ob eine Publikation in Frage kommt, sollte dabei aber zweitrangig bleiben.
Vielen Arbeitgebern muss noch stärker bewusst werden, dass ein faires Miteinander durch transparente Entscheidungsfindung und rechtzeitige Bemühungen zur Lösung allfälliger Konflikte entstehen kann und sich gesundheitsfördernd auswirkt. Sowohl die Regelungen im Arbeitsschutz als auch das betriebliche Eingliederungsmanagement nach sechswöchiger Erkrankungsdauer gemäß § 84 (2) SGB IX tragen dazu bei, dass sich die Interessenvertretungen wirksam zum Wohle des Betriebs einbringen können.
Wenn aus der Sicht eines Arbeitgebers Beschwerden über Mobbing ungerechtfertigt erscheinen, so lange er gutgläubig davon ausgeht, dass die Beschäftigten sich bei schwierig zu lösenden Konflikten längst an ihn gewendet hätten, kann er sich zu der alternativen Erwägung berechtigt fühlen, der Beschwerdeführer habe wohl persönliche Probleme ausgetragen und das Betriebsklima belastet. Deshalb gilt zuerst die Regel, den Arbeitgeber unbedingt "bösgläubig" zu machen.
Inzwischen gibt es einige erfolgreiche Schadensersatz- und Schmerzensgeldklagen gegen Arbeitgeber, die Mobbing zugelassen haben. Entscheidend ist immer eine für die Richter überzeugende Beweisführung gewesen. Wenn der Arbeitgeber bösgläubig gemacht und zum Einschreiten im Rahmen seiner Fürsorgepflicht aufgefordert wurde, braucht es "nur" noch eine sachliche Dokumentation der Schikanen und einen klar und nachvollziehbar argumentierenden Rechtsanwalt. Dann allerdings kommt es in der Regel gar nicht zur Verurteilung des Arbeitgebers, weil derartige Verfahren meistens mit einem für den Kläger als annehmbar und zumutbar erklärten Vergleich enden.
Für Mobbingbetroffene ist es bei einem Vergleich natürlich bitter, entgegenkommen und vom eigenen Rechtsstandpunkt abweichen zu müssen. Ohne therapeutische Hilfe ist das kaum zu schaffen. Die Empfehlung zur kognitiven Verhaltenstherapie beruht darauf, dass sich die Vergangenheit nicht mehr ändern lässt, aber für die Zukunft neue Wege offenstehen, die man mit fachkundiger Unterstützung wahrnehmen und dann auch beschreiten kann.